Batteriegesetz - BattG

Hinweis zur Entsorgung von Batterien / Akkus

 

Das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren und deren Rücknahme, sowie deren umweltverträgliche Entsorgung wird vom Batteriegesetz (kurz BattG) geregelt. Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Endverbraucher, die Batterien oder Produkte mit eingebauter Batterie nutzen.

Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine umweltfreundliche und fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Eine Entsorgung über den Restmüll ist somit unzulässig! Sie können Altbatterien und Akkus an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben (z.B. Recyclinghöfe / Sammelstellen der GRS). Hierbei sind alle Arten von Batterien betroffen, dabei spielen Größe, Form, Masse, Zusammensetzung oder Verwendung keine Rolle. Somit gilt das Gesetz ebenfalls für Batterien, bei Produkten in denen Batterien / Akkus eingebaut oder beigefügt sind.

 

Bedeutung des Batteriensymbols

Sind Batterien und Akkus mit dem unten aufgezeigten Symbol (durchgekreuzte Mülltonne) gekennzeichnet, so weißt das darauf hin, dass eine Entsorgung über den Restmüll nicht zulässig ist. Bei Batterien oder Akkus mit relevanten Schwermetallanteile werden Sie durch ein entsprechendes, chemisches Symbol darauf hingewiesen. 

Pb = Blei

Hg = Quecksilber

Cd = Cadium

 

Muelltonne